Google verklagt wegen Verfolgung von Nutzern im Inkognito-Modus und erklärt sich bereit, 5 Mrd. Dollar zu zahlen

Google hat sich bereit erklärt, 5 Milliarden Dollar zu zahlen, um eine Klage zum Schutz der Privatsphäre beizulegen, in der behauptet wird, dass das Unternehmen Nutzer im Inkognito-Modus verfolgt hat. In der Klage wurde Google beschuldigt, mit Tools wie Google Analytics Daten über Nutzer zu sammeln, auch wenn diese dachten, sie würden privat surfen.

Googlehat sich bereit erklärt, eine im Juni 2020 eingereichte Klage beizulegen, in der behauptet wird, dass Google die Nutzer in die Irre geführt hat, indem es ihre Internetaktivitäten verfolgte, und dass diese Nutzer dachten, dass ihre Internetnutzung im "Inkognito"- oder "Privat"-Modus ihres Webbrowsers privat blieb.

Mit der Sammelklage wird ein Schadenersatz von mindestens 5 Milliarden Dollar gefordert. Die Bedingungen des Vergleichs wurden nicht bekannt gegeben.

Wichtige Punkte:

  • Google hat den Rechtsstreit beigelegt, ohne die Bedingungen der Vereinbarung bekannt zu geben.
  • In der Klage geht es um die versteckte Datensammlung von Google im privaten Browsing-Modus.
  • Die Einigung verdeutlicht die Komplexität des Online-Datenschutzes und die Notwendigkeit von Transparenz bei den Datenpraktiken.

Anmerkung:

  • Es ist wichtig, klarzustellen, dass die Modi für privates Surfen nur verhindern, dass der lokale Browserverlauf auf dem Gerät gespeichert wird. Websites und Drittanbieter-Tracker können in diesen Modi immer noch verschiedene Methoden zum Sammeln von Nutzerdaten verwenden.
  • Nutzer, die sich Sorgen um ihre Online-Privatsphäre machen, sollten datenschutzfreundliche Browser und Erweiterungen verwenden, auf Website-Berechtigungen achten und regelmäßig die Browserdaten löschen.

Die Kläger behaupteten, dass Google gegen das Bundesgesetz über Abhörmaßnahmen verstoßen habe, indem es Google Analytics verwendet habe, um die Aktivitäten der Nutzer zu verfolgen und Informationen über sie zu sammeln, während sie sich im Datenschutzmodus befanden.

Dies habe es dem Unternehmen ermöglicht, einen "unverantwortlichen Pool von Informationen" von Nutzern zu sammeln, die davon ausgingen, dass sie angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer Online-Privatsphäre ergriffen hätten.

Google versuchte daraufhin, die Klage abzuweisen, indem es darauf hinwies, dass die Nutzer beim Öffnen der Chrome-SeitenStealth-ModusWenn dies der Fall ist, wird eine Meldung angezeigt, die den Benutzer darüber informiert, dass seine Aktivitäten für die besuchte Website, seinen Arbeitgeber, seine Schule oder seinen Internetdienstanbieter weiterhin sichtbar sein können.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Aktivierung des Inkognito- oder Privatmodus in einem Webbrowser den Nutzern lediglich die Möglichkeit gibt, im Internet zu suchen, ohne ihre Aktivitäten lokal im Browser zu speichern.

Nichtsdestotrotz können Websites, die Ad-Tech- und Analyse-APIs verwenden, die Nutzer während der Stealth-Sitzungen weiter verfolgen und die Nutzeraktivitäten weiter korrelieren, indem sie zum Beispiel die IP-Adresse eines Nutzers abgleichen.

"Der Antrag von Google hängt von der Zustimmung der Kläger zur Erfassung ihrer Daten durch Google ab, während sie im Datenschutzmodus surfen", entschied die US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers.

"Da Google dem Nutzer nie ausdrücklich mitgeteilt hat, dass es dies tun würde, konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Nutzer ausdrücklich in die Erhebung der fraglichen Daten durch Google eingewilligt hat.

Originalartikel von Chief Security Officer, bei Vervielfältigung bitte angeben: https://cncso.com/de/google-legt-rechtsstreit-uber-tracking-im-inkognito-modus-bei-html

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