Abstracts
Unklare Regeln für das Eigentum an Daten und deren Verteilung sind zum größten institutionellen Hindernis für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft geworden. Um die Frage des Dateneigentums richtig zu diskutieren, müssen zunächst die drei Begriffe Privatsphäre, Information und Daten klar definiert werden. Der größte Unterschied zwischen persönlichen Informationen und Privatsphäre besteht darin, dass persönliche Informationen das Recht auf Selbstbestimmung betonen und die Privatsphäre den Seelenfrieden des Einzelnen vor Beeinträchtigung schützt; der Unterschied zwischen Informationen und Daten besteht darin, dass Informationen zum Inhalt gehören und Daten ein Träger für die Speicherung von Informationen sind. Ausgehend von den oben genannten Unterschieden sollten entsprechende Schutzwege eingeschlagen werden: Erstens sollte das Wesen personenbezogener Informationen geklärt werden, das Recht auf personenbezogene Informationen sollte anerkannt werden, der Schwerpunkt des Informationsschutzes liegt auf den Rechtsgütern der Persönlichkeit und nicht auf dem Schutz personenbezogener Informationen vor Zerstörung, und als Ausgleich für die Verarbeitung personenbezogener Informationen wird eine gesonderte Zustimmung befürwortet; zweitens ist die Definition von Dateneigentumsrechten der Schlüssel zum Schutz der Datensicherheit, und es wird das binäre Modell der Unterscheidung zwischen dem Eigentum an Daten und dem Nutzungsrecht befürwortet. Die Nutzer als Datenurheber haben das Dateneigentumsrecht, die Plattformen als Datenverarbeiter das Datennutzungsrecht.
Angesichts der bemerkenswerten Veränderungen in der heutigen digitalen Wirtschaft und Informationsgesellschaft können der Aufbau und die Entwicklung der Internetbranche nicht ohne die Unterstützung der Internetjustiz und des Dateneigentums erreicht werden. In einer Zeit, in der Daten zum fünftgrößten Produktionsfaktor geworden sind, fehlt es immer noch an einer klaren Definition des Eigentums an Daten in der Gesetzgebung, und die Gelehrten haben unterschiedliche Ansichten über die Natur von Daten und die Zuweisung des Eigentums an Daten. In dieser Hinsicht hat die Internet-Justiz, insbesondere die Überprüfungsarbeit des Internet-Gerichts in Hangzhou, eine sehr wichtige Rolle bei der Förderung des Dateneigentums gespielt.
I. Die unübersichtliche Landschaft der Privatsphäre und der Daten
Obwohl die drei Grundbegriffe Daten, Information und Privatsphäre in der Entwicklung der digitalen Wirtschaft häufig auftauchen, sind die drei Begriffe miteinander verwoben und stellen eine gemischte Ordnung dar, so dass die Frage, ob die drei Begriffe einander in der Gesetzgebung ersetzen können, einer weiteren Untersuchung bedarf. Daher ist eine klare Definition dieser drei Begriffe eine wichtige Voraussetzung für die Gestaltung von Daten auf höchster Ebene.
Was die Gesetzgebung betrifft, so umfasst Artikel 1032 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht nur die Privatsphäre als eine Art von Rechtsanspruch, sondern definiert die Privatsphäre als den privaten Raum, die privaten Aktivitäten und die privaten Informationen, die eine natürliche Person für die Ruhe ihres Privatlebens besitzt und von denen sie nicht möchte, dass andere sie kennen. Darüber hinaus wurde Artikel 1034 in das Zivilgesetzbuch als allgemeine Bestimmung zum Schutz personenbezogener Daten aufgenommen, um die Ruhe des Privatlebens einer natürlichen Person zu gewährleisten. Persönliche Informationen, die private Informationen sind, werden auch durch das Recht auf Privatsphäre geschützt. Damit wird ein Grundmuster für den konkreten und abstrakten Schutz des Rechts auf Privatsphäre im modernen Internetzeitalter geschaffen.
In der Praxis ist es ganz gleich, ob es sich um die Wahrnehmung der Menschen, um Medienberichte oder um wissenschaftliche Untersuchungen handelt, solange Informationen erwähnt werden, ist es selbstverständlich, dass man dem Inhalt der Informationen, insbesondere den sensiblen Informationen, Aufmerksamkeit schenkt. Während der Inhalt von Informationen ein breites Spektrum abdeckt, ist der private Inhalt von Informationen mit der Privatsphäre verbunden. Wenn also die drei Begriffe Daten, Informationen und Privatsphäre nicht klar sind, wird dies die sozioökonomische Entwicklung behindern.
(i) Unterscheidung zwischen Information und Privatsphäre
Können Informationen und Privatsphäre anhand bestimmter Kriterien unterschieden werden? Gemäß Artikel 1034 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre, wenn es sich bei den betreffenden Informationen um private Informationen handelt. Gibt es Elemente personenbezogener Informationen, die keine privaten Informationen darstellen, so dass die Bestimmungen über personenbezogene Informationen in den Artikeln 1034 bis 1039 des Zivilgesetzbuches Anwendung finden? Ist es noch notwendig, den Schutz personenbezogener Daten zu erörtern, wenn die Privatsphäre stärker geschützt ist als personenbezogene Daten? Sind zum Beispiel E-Mail-Adressen, Handynummern, Wohnadressen und Geburtsdaten privat? Handelt es sich bei den biometrischen Daten der Personalausweisnummern und den Inhalten der Gesundheitsdaten um private Daten? Die erste Schwierigkeit, die es zu lösen gilt, ist der Grad der Sicherheit und die Unterscheidung zwischen dem Schutz persönlicher Informationen im Allgemeinen und dem Schutz der Privatsphäre im Privaten.
Artikel 4 der EU-Datenschutzgrundverordnung bezieht sich auf "personenbezogene Daten", und die Begriffe "personenbezogene Daten" und "personenbezogene Informationen" schließen sich gegenseitig aus. Personenbezogene Daten" (personenbezogene Daten) und "personenbezogene Informationen" (personenbezogene Informationen) sind ein und dasselbe Konzept, und es wird kein Unterschied zwischen den beiden gemacht. Die Grenzen zwischen persönlichen Informationen, persönlichen Daten und Privatsphäre sind unscharf und überschneiden sich, was zu einem Zustand der gemischten Ordnung führt. Wenn wir wollen, dass die drei Begriffe in einem Zustand gemischter Ordnung einen Zustand der Ordnung bilden, sollten wir zunächst versuchen, die drei in ein Muster differenzierter Ordnung zu bringen.
Die Konzepte der persönlichen Informationen und der Privatsphäre sind unterschiedlich, und persönliche Informationen können nicht einfach mit der Privatsphäre verwechselt werden. Während private Informationen privat sind, umfassen persönliche Informationen auch Informationen, die nicht privat sind, und obwohl solche Informationen nicht durch die Standards der Privatsphäre geschützt werden sollten, sollten sie dennoch auf der Ebene der persönlichen Informationen geschützt werden. Nehmen wir als Beispiel Telefonnummern: Viele Menschen glauben, dass Telefonnummern und Namen nicht privat sind, weil Telefonnummern hauptsächlich der sozialen Kommunikation dienen. Telefonnummern erleichtern die Kontaktaufnahme untereinander und die Bereitstellung von Diensten für Drittanbieter, einschließlich der Meituan-App zum Mitnehmen usw. Da personenbezogene Daten als Grundlage für die Übermittlung von Informationen und die Unterstützung normaler sozialer Interaktionen dienen, ist es daher wichtig, sowohl den Schutz der Rechte und Interessen an personenbezogenen Daten zu stärken als auch die Nutzung personenbezogener Daten zu fördern. Der größte Unterschied zwischen persönlichen Informationen und der Privatsphäre besteht darin, dass die Privatsphäre die Ruhe und den Frieden des Privatlebens schützen soll, während die persönlichen Informationen sowohl den Schutz als auch die Nutzung persönlicher Informationen stärken sollen. Was den Schutz betrifft, so steht bei den personenbezogenen Daten das so genannte Selbstbestimmungsrecht im Mittelpunkt. In der Rechtssache WeChat Reading sprach der Richter beispielsweise vom Unterschied zwischen maschinenlesbaren und menschenlesbaren Informationen, wobei menschenlesbare Informationen privat sind und maschinenlesbare Informationen persönliche Informationen darstellen.
Persönliche Informationen unterscheiden sich von der Privatsphäre durch den Umfang, in dem sie gesetzlich geschützt sind. Persönliche Informationen sind in erster Linie auf die Identifizierbarkeit sozialer Interaktionen ausgerichtet und erfordern die informierte Zustimmung des Einzelnen, bevor sie verwendet werden können. Die Privatsphäre hingegen konzentriert sich auf den Schutz der Ruhe und des Friedens im Leben des Einzelnen, der durch das Gesetz vor Störungen geschützt ist. Was die privaten Informationen in den personenbezogenen Daten betrifft, die privater Natur sind, so unterliegen sie sowohl dem rechtlichen Schutz der Privatsphäre als auch den Regeln für die Verwendung personenbezogener Daten, so dass der rechtliche Schutz privater Informationen irgendwo dazwischen liegt.
(ii) Unterscheidung zwischen Informationen und Daten
Ein begrifflicher Vergleich zeigt, dass "Datenschutz", wie er in Europa allgemein genannt wird, im Wesentlichen die gleiche Bedeutung hat wie "Privatsphäre" oder "Schutz personenbezogener Informationen", wie sie in den Vereinigten Staaten verwendet werden. Die Geschichte der begrifflichen Entwicklung von personenbezogenen Daten. Die Geschichte des Konzepts zeigt, dass sich personenbezogene Daten aus dem Recht auf Privatsphäre entwickelt haben, und die Risiken für die Privatsphäre, die sich aus der groß angelegten Verarbeitung von Daten durch die Computertechnologie ergeben, wurden auf einer Reihe von Menschenrechtskonferenzen in Europa in den 1970er Jahren anerkannt, aber Daten sind nicht dasselbe wie Privatsphäre oder persönliche Informationen an sich. In den 1980 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) herausgegebenen Richtlinien über grenzüberschreitende Datenströme und den Schutz der Privatsphäre werden personenbezogene Daten als alle Informationen definiert, die mit einer bestimmten Person identifiziert wurden oder identifiziert werden können, doch ist ihre Anwendung auf die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten beschränkt, und das Ziel ihres Schutzes ist die Privatsphäre und die persönliche Freiheit. Dementsprechend steht bei Daten das im Vordergrund, was objektiv in einem Computersystem gespeichert ist, während Privatsphäre und persönliche Informationen den Inhalt der Persönlichkeit darstellen, der durch die Daten oder andere Träger offenbart wird. Mit anderen Worten: Elektronische Daten sind ein von Menschen erfundenes Symbol, das sich je nach menschlicher Wahrnehmung nicht verändert und daher objektiv ist, während Informationen der Inhalt sind, der sich in dem Symbol widerspiegelt, wobei die menschliche Wahrnehmung der Daten im Vordergrund steht und daher eher subjektiv ist. Persönliche Informationen als Gegenstand von Persönlichkeitsrechten schützen die Interessen der Persönlichkeit, die sie in Bezug auf eine bestimmte Person widerspiegeln, während (persönliche) Daten als Gegenstand von Eigentumsrechten die objektive Existenz von etwas schützen, das von einem elektronischen Gerät erfasst wurde.
In der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind "personenbezogene Daten" und "personenbezogene Informationen" dasselbe Konzept, und es gibt keine Unterscheidung zwischen den beiden, so dass es in ihren Bestimmungen ein Eigentumsrecht wie das Recht auf Übertragbarkeit personenbezogener Daten gibt. Die gemischte Verwendung von personenbezogenen Informationen und personenbezogenen Daten kann jedoch zu Schwierigkeiten beim Aufbau des Systems der Dateneigentumsrechte führen, was bereits Kritik von einigen europäischen Wissenschaftlern ausgelöst hat. Das chinesische Zivilgesetzbuch hat ein differenziertes Ordnungssystem zur Unterscheidung zwischen persönlichen Informationen und Daten aufgebaut, wobei die persönlichen Informationen in Artikel 111 des Zivilgesetzbuchs zwischen den verschiedenen spezifischen Persönlichkeitsrechten in Artikel 110 und den Identitätsrechten in Artikel 112 angesiedelt sind und die persönlichen Informationen in sechs Artikeln von Artikel 1034 bis Artikel 1039 des Vierten Abschnitts über die Persönlichkeitsrechte des Zivilgesetzbuchs mit einem detaillierteren System zum Schutz der rechtlichen Interessen der Persönlichkeit ausgestattet sind, während die Daten in Artikel 127 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Eigentumsrecht neben dem virtuellen Eigentum verankert ist, ein Gedanke, der in der Europäischen Union noch weiterentwickelt werden muss.DatensicherheitGesetzGesetz zum Schutz persönlicher Daten(c) Weitere Umsetzung in einschlägige Gesetze und Verordnungen wie das "Seerecht" und andere einschlägige Gesetze und Verordnungen.
Die drei Begriffe "personenbezogene Informationen", "personenbezogene Daten" und "Privatsphäre" sind häufig so eng miteinander verwoben, dass sie in der Gesetzgebung häufig übersehen werden. Daher ist es notwendig, die gemischte Ordnung zwischen den drei Begriffen aufzubrechen, ein Muster der Unterscheidung zu erstellen, um die drei Begriffe richtig zu unterscheiden und zu definieren, und die Schutznormen gezielt zu gestalten, um die Freiheit der Persönlichkeit des Einzelnen zu schützen, den Lebensfrieden des Einzelnen zu wahren und die Verbreitung und Nutzung von Daten zu fördern.
II. Schutzpfade und gesetzgeberische Empfehlungen
(i) Klärung der Art der personenbezogenen Daten
Die Klärung des Charakters personenbezogener Daten erfordert die Anerkennung des Rechts auf personenbezogene Daten und die Verfeinerung der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten. Die Unternehmen glauben, dass die Gewährung des Rechts auf personenbezogene Daten die Entwicklung der digitalen Wirtschaft, insbesondere die Entwicklung der Datenindustrie für Unternehmen, beeinträchtigen wird. Dies ist jedoch nicht der Fall, da persönliche Informationen nicht als Persönlichkeitsrecht auf der gleichen Ebene wie das Recht auf Privatsphäre positioniert werden müssen; stattdessen kann die Anerkennung des Rechts auf persönliche Informationen dazu beitragen, die Rechte und Pflichten sowohl von Unternehmen als auch von Einzelpersonen zu definieren.
(ii) Definition der Eigentumsrechte an Daten
Ob personenbezogene Daten Gegenstand eines Eigentumsrechts sein können, ist eine Schlüsselfrage bei der Konstruktion von Dateneigentumsrechten. Befürworter des Datenschutzes argumentieren, dass die Kontrolle und Nutzung von Daten durch Unternehmen zur Offenlegung personenbezogener Informationen führen kann und dass es praktisch unmöglich ist, das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre zu schützen, wenn Unternehmen diese personenbezogenen Daten durch Eigentumsrechte kontrollieren können. Diese Argumentation führt zu sehr radikalen Schlussfolgerungen: Informationen und Daten sind zwei Seiten derselben Medaille, so dass Unternehmen persönliche Daten nicht kontrollieren können, die Kontrolle von Daten kontrolliert die Privatsphäre, persönliche Daten sollten nicht gehandelt werden, und der Handel mit persönlichen Daten ist ein Handel mit persönlichen Informationen.
Da die Früchte der Informationstechnologie der neuen Generation vor allem im Dienste der Menschen stehen, sind die Nutzung, der Austausch und der Handel mit personenbezogenen Daten üblich und notwendig. Bei den meisten der von Datenhandelsvermittlern auf dem internationalen Markt verarbeiteten Daten handelt es sich ebenfalls um personenbezogene Daten, und die US Federal Trade Commission definiert einen "Datenmakler" als ein Unternehmen, das personenbezogene Daten von Verbrauchern sammelt und diese Daten weiterverkauft oder mit anderen teilt. Die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kureva, hat außerdem erklärt, dass personenbezogene Daten das neue "Öl" werden, die wertvolle Ressource des 21. Gleichzeitig ist die Grenze zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten nicht eindeutig, und was heute als nicht-personenbezogene Daten gilt, kann aufgrund technologischer Fehleinschätzungen auf personenbezogene Daten zurückgeführt werden. In dem Maße, wie die Datenverarbeitungstechnologie fortschreitet und das für die Analyse verfügbare Datenvolumen zunimmt, wird eine absolute und unumkehrbare Anonymisierung nicht mehr möglich sein, und die Big-Data-Analytik wird die Entweder-Oder-Unterscheidung zwischen identifizierbaren und nicht identifizierbaren Daten bedeutungslos machen. Daher entspricht der Ausschluss personenbezogener Daten aus dem Gegenstand des Eigentumsrechts nicht der Realität der Entwicklungserfordernisse des Datenfaktormarktes.
Es liegt auf der Hand, dass die Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und personenbezogenen Informationen der Schlüssel zur Klärung des Systems der digitalen Rechte ist: Personenbezogene Informationen gehören zur Kategorie der Persönlichkeitsrechte und -interessen, wobei der Inhalt von Persönlichkeitsmerkmalen das Schutzobjekt ist, während personenbezogene Daten das objektive Vorhandensein von in elektronischer Form aufgezeichneten personenbezogenen Informationen als Schutzobjekt sind und zur Kategorie der Eigentumsrechte gehören. Durch diese Unterscheidung kann der direkte Konflikt zwischen den unterschiedlichen Wertvorstellungen über Persönlichkeitsrechte und Eigentumsrechte vermieden werden, bei dem sich das Eigentumsrecht an personenbezogenen Daten auf die statischen, unveränderlichen elektronischen Aufzeichnungen und nicht auf den Informationsgehalt konzentriert, der die Eigenschaften von Personen dynamisch widerspiegelt. Der Gesetzgeber des chinesischen Zivilgesetzbuches hat eine klare Unterscheidung zwischen persönlichen Informationen und Daten getroffen und sie in den Artikeln 111 und 127 verankert, wodurch persönliche Informationen als Gegenstand von Persönlichkeitsrechten und Interessen geschützt werden, während Daten als Eigentumsrecht eingestuft werden. Das Zivilgesetzbuch enthält ein spezielles Kapitel über persönliche Informationen im Titel der Persönlichkeitsrechte, aber es fehlt der Schutz des Eigentums an Daten im Titel der Eigentumsrechte. In den Rechtsvorschriften vor den Allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts wurde nicht zwischen "Daten" und "persönlichen Informationen" unterschieden, und das Dateneigentum wurde in den Anfängen häufig zum Schutz in die persönlichen Informationen einbezogen, aber mit der rasanten Entwicklung der digitalen Wirtschaft müssen die Daten von den Informationen getrennt werden und werden zu einem eigenständigen Rechtsobjekt, das für das Gesetz von Bedeutung ist. Die Unterscheidung zwischen einem Träger und einem Werk ist ähnlich wie die zwischen einem Träger und einem Werk. Der Aufbau eines Systems wissenschaftlicher Rechte auf Daten und die Einbeziehung persönlicher Informationen in den Schutz von Persönlichkeitsrechten und -interessen hat nicht nur eine logische Grundlage, sondern ermöglicht es auch, die beiden Arten von Rechten und Interessen auf ihren jeweiligen Wegen angemessen zu schützen und so den Bedürfnissen der Entwicklung der digitalen Wirtschaft für persönliche Informationen und Daten auf verschiedenen Ebenen gerecht zu werden.
(iii) Dualistische Rechtestruktur von Datennutzungsrechten
DieDatensicherheitsgesetzDer Beschluss des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas über mehrere wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Beibehaltung und Verbesserung des sozialistischen Systems mit chinesischen Merkmalen und der Förderung der Modernisierung des nationalen Regierungssystems und der Regierungsfähigkeit, der auf der vierten Plenartagung des 19. Zentralkomitees der KPCh am 31. Oktober 2019 verabschiedet wurde, stellt erstmals klar, dass Daten neben Arbeit, Kapital, Land, Wissen, Technologie und Management als Produktionsfaktor aufgeführt werden, der an der Produktion von Gütern beteiligt ist. In den Stellungnahmen des Staatsrats des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas zum Aufbau eines umfassenderen institutionellen Mechanismus für die marktorientierte Allokation von Faktoren vom 30. März 2020 werden Daten ausdrücklich als einer der fünf wichtigsten Produktionsfaktoren neben Boden, Arbeit, Kapital und Technologie aufgeführt.
Artikel 127 des Zivilgesetzbuches sieht vor, dass das Gesetz den Schutz von Daten und virtuellem Eigentum im Internet in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen regelt. Dabei handelt es sich um eine absichtliche Lücke in der Gesetzgebung, um die Entwicklung in einem toleranten und umsichtigen Umfeld zu fördern. Für die Zuweisung des Eigentums an den Daten hat die Justiz zwei Modelle vorgeschlagen: Verhaltensregulierung (extern) und Ermächtigung (intern). Das Modell der externen Verhaltensregulierung besteht darin, Datenverstöße mit dem Strafrecht und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu regeln. Da die Sicherheit des Datensystems und die digitale Wirtschaftsordnung immer wichtiger werden, spielen das Strafrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine gewisse Rolle beim Schutz der Sicherheit des Dateneigentums, aber das Modell der Verhaltensregulierung konzentriert sich hauptsächlich auf die öffentliche Ordnung und nicht direkt auf den Eigentumsrechtsstatus der Daten selbst. Diese Art der Abhilferegelung erreicht die Korrektur der Wirtschaftsordnung durch passives Reagieren. Ihr Manko ist, dass sie nicht in der Lage ist, die Entwicklung des Datenfaktors Markt proaktiv zu fördern und dem Bedarf an einer unabhängigen Rechtsfunktion des Datenflusses gerecht zu werden. Daher ist es besonders notwendig und dringend, die Art und das Eigentum der Dateneigentumsrechte zu bestätigen. Einige Wissenschaftler verwenden das Urheberrecht oder vertragliche Rechte zum Schutz von Daten, aber das Urheberrecht betont die Kreativität, es schützt nicht die Originaldaten, die ohne Verarbeitung entstehen, das Modell des urheberrechtlichen Schutzes der Datenbank basiert auf der statischen Datenbankverarbeitungstechnologie und passt sich nicht an die dynamische Nutzung von Originaldaten im Zeitalter des Internets der Dinge an. Auch das Modell zum Schutz der vertraglichen Rechte ist unzureichend. Nicht-Eigentumssysteme schaffen keine universellen Rechte, und vertragliche Ansprüche können die Eigentumsinteressen an Daten nicht vollständig ersetzen, da die Relativität von Verträgen dazu führt, dass sich der Umfang ihrer Wirksamkeit nur auf einen bestimmten Gegenstand bezieht, und vertragliche Ansprüche als Beziehungsnorm den freien Fluss universeller Rechte nicht ermöglichen. Ein solches Regelungsmodell hat zwei Nachteile: Zum einen kann es die Entwicklung von Faktormärkten nicht proaktiv fördern, zum anderen kann es dem Bedürfnis nach einer eigenständigen Rechtefunktion des Datenverkehrs nicht gerecht werden, die dem Berechtigungsmodell der Güterzusammenführung unterliegt.
In der Rechtssache Sina gegen Pulse argumentierte Sina, dass Pulse unrechtmäßig einige Daten von Sina Weibo-Nutzern erfasst habe, während Pulse das Gegenteil behauptete, woraufhin ein Streit zwischen den Nutzern und der Mikroblogging-Plattform über das Eigentum an den Daten der Nutzer entstand. Derselbe Fall führte in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Ergebnissen. In der Tat ist es nicht nur eine Frage des Landes, sondern auch eine Frage der Positionierung der Website und der Entwicklungsziele der Branche.
Taobao vs. Meijing war der erste Fall in der chinesischen Rechtsprechung, in dem anerkannt wurde, dass Daten ein Eigentumsrecht haben. Wie aus dem Urteil hervorgeht, bilden die von einem Unternehmen gesammelten Daten, nachdem es eine Investition getätigt hat, so genannte derivative Daten. Mit anderen Worten: Nachdem das Unternehmen viel Arbeit und Kapital in die Datenverarbeitung investiert hat, um eine marktbeherrschende Stellung und Ressourcen zu erlangen, bildet die unrechtmäßige Aneignung durch andere natürlich ein unrechtmäßiges Interesse. An diesem erworbenen Interesse besteht ein Eigentumsrecht. Der Fall ist insofern bahnbrechend, als er bestätigt, dass der Plattformbetreiber das Recht hat, die von ihm gesammelten Rohdaten gemäß seiner Vereinbarung mit den Netznutzern zu verwenden, und ein unabhängiges Eigentumsrecht an den von ihm entwickelten Big-Data-Produkten hat.
Die Datenbildung wird - mit Ausnahme der Daten über natürliche Ressourcen - durch die Aktivität menschlicher Netzwerke ausgelöst, wobei Plattform- und Datenunternehmen dazu beitragen, dass die Daten erfasst, gespeichert und wiedergegeben werden können. Die Zuweisung von Dateneigentum an die vielen an der Datenbildung beteiligten Akteure erfordert jedoch die Berücksichtigung von Faktoren wie Arbeit, Kapital, Genehmigung, institutionelles Design und das Gleichgewicht von Rechten und Anreizen. Es ist nicht möglich, den Datenverarbeitern aufgrund von Arbeits- oder Kapitalinvestitionen direkt Dateneigentumsrechte zu gewähren, und der Nutzer ist der eigentliche Entwickler der Daten. Aus der Perspektive des gesamten Lebenszyklus von Daten entstehen Daten aus dem Netzzugangsverhalten des Nutzers, und die Ermächtigung des Nutzers sollte der Ausgangspunkt für die Zuweisung von Datenrechten sein. Datenverarbeitungsunternehmen, die ebenfalls viel Arbeit und Kapital investiert haben, ihre relativ stabilen Eigentumsrechte zu geben, ist der optimalen Zuweisung von Datenressourcen und der Schaffung von Anreizen förderlich. Aber wenn Sie dem Prozessor das Eigentum an den Daten geben, aber im Gegensatz zu den Daten durch den Benutzer durch den logischen Ausgangspunkt ausgelöst erzeugt wird, sondern auch nicht förderlich für den Aufbau eines gemeinsamen Internet.
Unabhängig davon, ob es sich um den Einsatz von Arbeit oder Kapital handelt, stellt es einen Nutzen dar, und die Verteilung dieses Nutzens muss sich auf die Methode der Dichotomie stützen, um die Dichotomie von Eigentums- und Nutzungsrechten zu erreichen. Bei der Gestaltung des Datenrechtssystems kann man sich auf das Modell der Aufteilung der Rechte (eigene Eigentumsrechte - andere Eigentumsrechte und Urheberrechte - benachbarte Rechte) stützen und je nach den unterschiedlichen Quellen und dem Grad des Beitrags der verschiedenen Subjekte zur Entstehung der Daten eine binäre Rechtsstruktur einrichten, bei der der Urheber der Daten das Eigentum an den Daten und der Verarbeiter der Daten das Recht auf Datennutzung besitzt, um so eine ausgewogene Aufteilung der Dateneigentumsrechte und -interessen zwischen dem Nutzer und dem Unternehmen zu erreichen. Ausgewogene Zuweisung von Dateneigentumsrechten und -interessen.
Im Rahmen des Modells der geteilten Rechte wird das Eigentum an den Daten dem Nutzer als Urheber der Daten übertragen, was der objektiven Tatsache des Ursprungs der Dateneigentumsrechte entspricht. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie Plattformunternehmen, die einen großen Beitrag zur Entstehung von Daten geleistet haben, befähigt werden können, vergleichbar mit dem Urheberrecht und den verwandten Schutzrechten. Ein Beispiel: Das Schreiben eines Romans ist natürlich der Hauptursprung des Werks und die Interpretation des Werks, um eine Reihe von Werkrechten zu schaffen. Spätere Neuschöpfungen auf der Grundlage des Romans, wie z. B. Aufführungen von Kommentarbüchern, Filmen und Fernsehspielen, können den Einfluss des Romans verstärken und ihn manchmal sogar berühmter machen als den Roman, aber selbst das reicht nicht aus, um dem Ausführenden oder dem Regisseur des Kommentarbuchs ein Urheberrecht zu gewähren, sondern nur, um verwandte Schutzrechte zu gewähren, da die Originalität des Werks die Quelle aller späteren Eigentumsrechte ist (unabhängig von ihrem Wert). Diese Denkweise gilt auch für die Verteilung des Eigentums an Daten. Egal, wie viel ein Plattformunternehmen oder eine Datenfirma in die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung von Daten investiert, es reicht nicht aus, um den Urheber der Daten - den Nutzer - zu überholen und Eigentümer der Daten zu werden, sondern es können nur andere Eigentumsrechte erworben werden, die den verwandten Schutzrechten ähneln. Kurz gesagt, die Zuerkennung des Eigentums an den Daten an den Nutzer, von dem die Daten stammen, ist ein Zeichen der Achtung der Quelle der Datenrechte und gleichzeitig der vollen Achtung des Unternehmens der Datenplattform, das die Daten sammelt und verarbeitet, indem ihm das Nutzungsrecht an den Daten zuerkannt wird. Dies entspricht der tatsächlichen Situation der Datengenerierung und stellt auch objektiv die unterschiedlichen Rollen dar, die die verschiedenen Beteiligten bei der Entstehung der Daten spielen.
Bei der Entwicklung des Datenfaktormarktes kommt es nicht nur zu Konflikten über Datenrechte zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern auch zu Datenwettbewerb, Datenbarrieren, Datenklau, Daten-Crawling und anderen Problemen zwischen verschiedenen Datenunternehmen. Die Einführung des Nießbrauchsystems zur Lösung des Dateneigentumsproblems kann nicht nur die Aufteilung der Rechte zwischen Nutzern und Unternehmen realisieren, sondern auch den Interessenkonflikt zwischen verschiedenen Datenunternehmen ausgleichen und so einen klaren Eigentumsrahmen für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft schaffen. Noch wichtiger ist, dass mit dem Aufkommen von Datenhandelsmärkten und Plattformen zur gemeinsamen Nutzung von Daten im In- und Ausland der Aufbau von Datennutzungsrechten und damit zusammenhängenden unterstützenden Systemen noch wichtiger geworden ist, um den reibungslosen Fluss von Datenrechten und -interessen zu fördern und die Sicherheit der Transaktionen aller Parteien zu gewährleisten.
Der Gegenstand des ursprünglichen Erwerbs des Nutzungsrechts an Daten umfasst Handlungen wie die Datenerhebung und -verarbeitung. In dieser Hinsicht ist der Erwerb hauptsächlich die Sammlung von Daten aus einem breiten Spektrum von physischen Gesellschaften, wie Einzelpersonen, Unternehmen, Gesellschaften und der Natur, durch Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Videokameras oder andere Sensoren. In diesem Zusammenhang ist die Datenerfassung die wichtigste Form der Datenbeschaffung im IoT-Zeitalter. Die Verarbeitung umfasst die Computerisierung der aus der ursprünglichen Sammlung gewonnenen Daten sowie die Sammlung von Daten im Web, beispielsweise durch Webcrawler, die häufig eine Reihe von Legitimationsanforderungen erfüllen müssen, um die Grundlage für den Erwerb von Nutzungsrechten an den Daten zu bilden. Darüber hinaus kann das Nutzungsrecht an Daten auch durch gemeinsame Nutzung und Handel erworben werden, was eine wichtige Grundlage für das Gedeihen des Datenfaktormarktes ist.
Das Nutzungsrecht an Daten ist ein neu entstehendes Eigentumsrecht, das nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Eigentumsrechte gesetzlich geregelt werden muss. Es ist jedoch weder im geltenden Zivilgesetzbuch noch im früheren Eigentumsgesetz vorgesehen. Aus dem Zivilgesetzbuch geht hervor, dass der Datennutzungsanspruch in Zukunft als eine Art gesetzliches Eigentumsrecht in das Gesetz aufgenommen werden könnte. Bei einer künftigen Überarbeitung des Zivilgesetzbuches können Dateneigentums- und Datennutzungsrechte in diesem Teil des Eigentumsrechtsteils des Zivilgesetzbuches gesondert geregelt werden, um die Bedingungen für den Erwerb von Dateneigentums- und Datennutzungsrechten durch natürliche Personen, juristische Personen, Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit und den Staat zu klären und ein unterstützendes System einzurichten, in dessen Mittelpunkt die Eintragung von Datennutzungsrechten steht, so dass ein vollständiges Datenrechtssystem entsteht. Die Schaffung einer binären Rechtestruktur "Dateneigentum + Datennutzungsrecht" und die Einrichtung eines Systems für die Übertragung von Dateneigentum auf dieser Grundlage, das den Grundsatz der Gleichrangigkeit von Datensicherheit und Entwicklung widerspiegelt, wird dazu beitragen, die Nutzung von Daten zu fördern.
III. Schlussfolgerung
Beim Aufbau des Systems der Dateneigentumsrechte ist es von entscheidender Bedeutung, das Verhältnis zwischen den betroffenen Personen, den Datenverarbeitern und dem öffentlichen Interesse der Gesellschaft in Einklang zu bringen, und es ist notwendig, zivilrechtliche Überlegungen anzustellen, um systematisch über das Verhältnis zwischen den drei Bereichen Information, Privatsphäre und Daten nachzudenken. Nur eine genaue rechtliche Definition der Dateneigentumsrechte kann einen positiven Wert schaffen und dazu beitragen, die Sicherheit der Daten zu schützen. Die Verteilung von Dateneigentumsrechten und -interessen sollte kein Spiel sein, sondern es sollte ein Win-Win-Mechanismus angenommen werden, um die beiden Ziele der Anreize für die Nutzung von Daten und der Anreize für den Schutz der Sicherheit zu erreichen. Der Schutz personenbezogener Daten sollte nicht nur personenbezogene Daten schützen, sondern auch die Nutzung personenbezogener Daten.
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